Mutterschaftsvorsorge
Die gesetzlich vorgegebenen Mutterschaftsrichtlinien bieten Ihnen ein breites Angebot für medizinisch notwendige Leistungen. Nutzen Sie das regelmäßige Vorsorgeprogramm. Zu Beginn Ihrer Schwangerschaft erhalten Sie unsere Schwangerschaftsmappe mit sämtlichen Informationen über z.B. die Mutterschaftsvorsorge, Ernährung in der Schwangerschaft, schwangerschaftsverträgliche Medikamente und Blutkontrollen.
Weitere Informationen finden Sie unter folgenden Links:
Die Mutterschaftsvorsorge wird zunächst in ca. 4-wöchigem Abstand und später, angepasst an den Schwangerschaftsverlauf, in kürzeren Intervallen durchgeführt. Die folgenden Untersuchungen werden bei den Vorsorgeterminen regelmäßig durchgeführt:
- Butdruckmessung
- Urinuntersuchung
- Gewichtskontrolle
- Blutuntersuchungen
- CTG (Aufzeichnen der kindlichen Herztöne und der Wehentätigkeit)
- Blutzuckerbelastungstest (einmalig ab der 25. SSW)
- Ultraschalluntersuchungen entsprechend der Mutterschaftsrichtlinien
Individuelle Gesundheitsleistungen in der Schwangerschaft
Ultraschall in der Schwangerschaft
Der Gesetzgeber untersagt zum Jahreswechsel 2020/2021 Ultraschalluntersuchungen im Rahmen der Schwangerenbetreuung ohne medizinische Indikation.
Ultraschalluntersuchungen in der Schwangerschaft zur vorgeburtlichen Diagnostik, welche medizinisch indiziert sind und die Gesundheit von Mutter und Ungeborenem sichern, werden weiterhin empfohlen und unverändert durchgeführt.
Fetalistest
Aus dem Blut der werdenden Mutter können Informationen über die Anzahl der Chromosomen des Babys gewonnen werden. Der Test ist für Mutter und Baby ungefährlich und kann ab Schwangerschaftswoche 10+0 durchgeführt werden.
- Trisomie 21
- Trisomie 18
- Trisomie 13
- Monosomie X (Turner Syndrom)
Toxoplasmose Antikörperbestimmung
Bei Frauen,die einmal eine Toxoplasmoseinfektion durchgemacht haben (meist unbemerkt), besteht Immunschutz und es lassen sich im Blut Antikörper nachweisen. Wenn sich keine Antikörper nachweisen lassen, ist das Meiden von Katzenkot und die Vorsicht bei Gartenarbeit und Sandkasten, sowie der Verzicht auf rohes Fleisch geboten. Eine Erstinfektion mit Toxoplasmose in der Schwangerschaft kann zur Schädigung des Ungeborenen führen. Um eine unbemerkte Toxoplasmoseinfektion im Laufe der Schwangerschaft auszuschließen, bieten wir Ihnen nach den offiziellen Empfehlungen der Fachgesellschaften 3 Toxoplasmosetiterbestimmungen im Laufe der Schwangerschaft an.
Cytomegalievirus
Antikörperbestimmung
Durch die Erstinfektion mit dem
Cytomegalievirus in der Schwangerschaft-welche für die werdende Mutter meist
unbemerkt verläuft-kann es zu schweren Schäden beim Ungeborenen kommen. Die
Ansteckung erfolgt v.a. über Körperflüssigkeiten kleiner Kinder. Ein
Bluttest der Schwangeren kann klären, ob schützende Antikörper durch einen
zurückliegenden Infekt vorhanden sind, keine Immunität besteht oder eine
frische Infektion vorliegt. Die Fachgesellschaften empfehlen 3 Kontrollen auf
eine unbemerkte Infektion in der Schwangerschaft, falls keine schützenden
Antikörper vorhanden sind.
ß-Streptokokkenabstrich
Die Bakterien
"ß-Streptokokken" zählen zu den häufigsten Verursachern von
lebensbedrohlichen Infektionen beim Neugeborenen. Bei einer vaginalen
Entbindung (nicht beim Kaiserschnitt) kann das Neugeborene infiziert werden,
falls im Scheidensekret der Mutter ß-Streptokokken vorhanden sind. Daher wird
ein Vaginalabstrich auf ß-Streptokokken 4-6 Wochen vor der Geburt empfohlen,das
Ergebnis wird im Mutterpass vermekt. Im Fall eines positiven Ergebnisses verabreicht
das Entbindungsteam im Krankenhaus über die mütterliche Vene ein Antibiotikum,
sodass das Neugeborene geschützt werden kann.